


Rechtsanwalt Thomas Hübner ist seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig; seit 2006 Fachanwalt für Medizinrecht. Er betreut unser Büro
Er betreut sowohl mittelständige Arztpraxen als auch Patienten.
Er betrieb die Zulassung eines der ersten Medizinischen Versorgungszentren in
Im Bereich Patientenrecht ist Anwalt Hübner sowohl in Sachen Arzthaftung / Kunstfehler, als auch in allen Versicherungsangelegenheiten rund um die Gesundheit spezialisiert.
Umfassende Erfahrung auch im Bereich der Zahnarzthaftung, wie Implantologie, Prothetik etc. garantieren eine kompetente Beratung und Vertretung.
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV, Teilnehmer am Arbeitskreis Medizinrecht im Berliner Anwaltsverein.
