Information zu Kosten und Gebühren

Oft steht bei einer beabsichtigten Rechtsberatung oder Beauftragung eines Rechtsanwalts die Kostenfrage im Raum. Hier einige Erläuterungen zu diesem Thema:

Berechnungsgrundlage

Grundsätzlich ermitteln wir unsere Gebühren nach dem hierfür anzuwendenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das RVG legt für die Gebührenhöhe den Gegenstandswert zugrunde. Dies ist der Wert Ihres rechtlichen Problems (z.B. Kaufpreis, Schadensersatz etc.). Im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung fällt in der Regel eine so genannte Geschäftsgebühr in 1,3-facher Höhe an. Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens fallen weiter Gebühren an, über die wir Sie selbstverständlich bei Ihrer Vertretung aufklären werden.

Beratung

Sollten Sie eine Beratung wünschen, berechnen wir für eine erste Beratung im Umfang von bis zu einer Stunde 100,00 Euro zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer. Bei umfangreicheren Erstberatungen ermitteln wir die Gebühr hierfür nach dem Gegenstandswert. Soweit Sie Verbraucher sind, sieht das RVG eine Obergrenze von 190,00 Euro zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer vor. Selbstverständlich können wir auch eine Honorarvereinbarung mit Ihnen treffen.

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Noch detailliertere Erläuterung des Themas Rechtsanwaltsvergüzung finden Sie in unserem PDF Hinweis für Mandanten zur Rechtsanwaltsvergütung.