Rechtsanwalt Michael Stern

Foto des Anwälts Stern

Tätigkeits­schwer­punkte Arbeits­recht, Familien­recht und Allgemeines Zivilrecht

Bei Rechts­anwalt Stern liegen die Tätigkeits­schwer­punkte seit über 20 Jahren in den Bereichen Arbeits-, Familien- sowie Allgemeines Zivilrecht.

Arbeitsrecht

Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Stern umfasst hier insbesondere die Problematiken Abmahnung, verhaltensbedingte Kündigung, personen­bedingte Kündigung sowie betriebs­bedingte Kündigung. Gerade in Konflikt­situationen mit Ihrem Arbeitgeber ist eine kompetente Interessen­vertretung für Sie unerlässlich. Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf die Prüfung und Geltend­machung einer angemessenen Abfindung. Ebenso bedarf es anwaltlicher Unterstützung bei der Überprüfung von Aufhebungs­vereinbarungen. Derartige Verein­barungen sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben, da im Nachhinein meist ein Abänderung nicht mehr möglich ist. Schlussendlich ist auch ein ordentlichen Zeugnis für das weitere Berufsleben von wesentlicher Bedeutung.

In diesen Problemstellungen bietet Rechtsanwalt Stern sowohl im Rahmen von außergerichtlichen Auseinandersetzungen wie auch erforderlichenfalls im arbeitsgerichtlichen Verfahren professionelle Unterstützung.

Familienrecht

Hier umfasst die Tätigkeit von Rechtsanwalt Stern, über die häufigen Fragen von Ehescheidung, Kindesunterhalt und nachehelichen Unterhalt hinaus auch speziellere Problematiken des Familien­rechts, wie beispielsweise Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der elterlichen Sorge oder bezüglich des Umgangs minderjähriger Kinder. Gerade in derartigen Angelegen­heiten ist ein schnelles und effizientes Handeln zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche von hoher Wichtigkeit.

Da Rechtsschutzversicherungen in derartigen Fällen häufig nicht eintritts­pflichtig sind, kann Rechtsanwalt Stern, im Rahmen gerichtlicher Verfahren, für Sie gegebenenfalls die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe beantragen. Wird diese bewilligt, so werden die Verfahrens­kosten – Gerichts- und eigene Anwaltskosten, nicht: die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes – ganz oder teilweise zunächst von der Staatskasse übernommen.

Allgemeines Zivilrecht

Dieser Tätigkeitsbereich von Rechtsanwalt Stern umfasst neben vertraglichen Ansprüchen wie beispielsweise Fragen der Gewähr­leistung bei Kaufverträgen oder im Rahmen von erbrachten Handwerks­leistungen, auch insbesondere den Bereich des gewerblichen- und Wohnraum­mietrechts.

Zur Person:

Rechtsanwalt Stern absolvierte das Studium der Rechts­wissen­schaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen/Nürnberg von 1988 bis 1993. Er legte das 1. Juristische Staats­examen dort und, im Anschluss an das Referendariat das 2. Staats­examen Mitte 1996 beim Oberlandes­gericht Nürnberg ab. Seitdem ist er als Rechtsanwalt tätig, wobei er im selben Jahr die nach verschiedenen Umfirmierungen und Gesellschafter­wechseln, in heutiger Form als Partner­schafts­gesellschaft bestehende Anwalts­kanzlei gründete.

Neben dieser Tätigkeit ist Herr Stern seit September 2000 als frei­beruflicher Dozent für die Industrie- und Handels­kammer Nürnberg für Mittel­franken im Bereich rechts­bewusstes Handeln, mit Schwerpunkt Arbeitsrecht, tätig.