Rechtsanwältin Antje-Christina Gromann

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Vertrags­gestaltung, Handels- und Wirtschafts­recht, Inkasso

Das Handels- und Wirtschafts­recht mit seinen Neben­gebieten wie z.B. Wettbewerbs­recht, Vertrags­händler- und Handels­vertreter­recht sowie Inkasso nebst Zwangs­vollstreckung, ist Schwer­punkt der Tätigkeit von Rechtsanwältin Antje- Christina Gromann. Die Beratung und Vertretung von mittelständischen Unternehmen, inhabergeführten Betrieben oder sonstigen Firmen bei allen Rechtsfragen, die in der täglichen Routine oder bei besonderen Projekten auftreten, erfolgt in direktem Kontakt zur Geschäftsführung oder den zuständigen Mitarbeitern. Eine effektive und professionelle Zusammenarbeit ist selbstverständlich.

Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung

Vor der Gründung eines Unternehmens muss die Rechtsform gewählt werden und die Gesellschaftsverträge sind zu erstellen, z.B. GmbH-Gründung. Die Vertreter müssen bestellt werden und die Vertretungsbefugnisse sind zu regeln. Geschäftsführerverträge sind zu unterzeichnen und ggf. Prokura zu erteilen.

Weiterhin sind eine Vielzahl von Verträgen zu schließen wie gewerbliche Mietverträge, Arbeitsverträge, Verträge mit freien Mitarbeitern und Handelsvertretern oder Vertragshändlern.

Auch sollten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) aufgestellt werden.

Bei der unternehmerischen Tätigkeit sollten alle Verträge genau geprüft werden, um eine bestmögliche Vertragsgestaltung zu erreichen. Dies gilt z.B. für Einkaufsbedingungen, ebenso wie für Zuliefererverträge, Vertragshändler-/ Distributionsverträge oder Handelsvertreterverträge.

Bei allen vorbereitenden Gestaltungen als auch bei der Erstellung oder Überprüfung von Verträgen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Gromann gerne zur Seite.

Handels- und Wirtschaftsrecht

In diesen Bereich fallen alle rechtlichen Themen, die mit der unternehmerischen Tätigkeit verbunden sind: über die zuvor genannten Rechtsthemen hinaus beispielsweise Franchiserecht, ebenso wie Werkvertragsrecht, Dienstvertragsrecht oder Kommissionsvertragsrecht, bis zum Gewährleistungsrecht und den Handelsvertreterausgleichsansprüchen.

Auch das Wettbewerbsrecht mit Abmahnungen oder dem Markenschutz ist diesem Tätigkeitsbereich zugeordnet.

Die berechtigten Ansprüche des von Frau Rechtsanwältin Gromann vertretenen Unternehmens werden von ihr durchgesetzt. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt.

Inkassorecht und Zwangsvollstreckung

Werden fällige Zahlungsansprüche des vertretenen Unternehmens nicht ausgeglichen, werden diese durch die Inkassotätigkeit von Frau Rechtsanwältin Gromann geltend gemacht. Erfolgt auf eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung keine Bezahlung, so wird die Forderung im gerichtlichen Verfahren tituliert (Mahnbescheidsverfahren oder Klageverfahren nach Absprache mit dem Mandanten). Wird trotz Titulierung gleichwohl die Forderung nicht ausgeglichen, erfolgt die Beitreibung im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch Frau Rechtsanwältin Gromann.

Internationale Tätigkeit, länderübergreifende Vertretung

Frau Rechtsanwältin Gromann betreut seit vielen Jahren auch ausländische Mandanten, sowie inländische Mandanten, die in Geschäftsbeziehung zum Ausland stehen. Die Korrespondenz, Prüfung und Erstellung von Vertragstexten, als auch Verhandlungsführung auf Englisch ist daher durch sie jederzeit möglich. Sie kann durch ihre langjährige Tätigkeit auf ein umfassendes Netzwerk von Rechtsanwälten und Steuerberatern im In- und Ausland zurückgreifen. Auch Schiedsgerichtsverfahren können durch sie betreut werden.

Zur Person:

Frau Rechtsanwältin Gromann studierte an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen Rechtswissenschaften. Nach dem Referendariat in Nürnberg und Bestehen des 2. Staatsexamens erhielt sie 1995 die Zulassung als Rechtsanwältin und war zunächst in der Nähe von Stuttgart tätig. Seit 2001 arbeitet sie in Nürnberg; zunächst u.a. in der Kanzlei Dr. Uebelein & Kollegen und seit 2007 als angestellte Rechtsanwältin in der Rechtsanwälte Stern-Hübner-Dries-Würker Partnergesellschaft. Neben der außergerichtlichen Tätigkeit erfolgt durch sie auch eine Vertretung vor Gericht. Sie ist an allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten in Deutschland vertretungsberechtigt.